Allgemeine Aufnahmekriterien
- Frauen, die aufgrund psychosozialer Schwierigkeiten nicht in der Lage sind, mit ihrem Kind eigenverantwortlich zu leben
- Frauen, die aufgrund psychischer Erkrankung, ehemaligem Drogenkonsum, geistiger oder Lernbehinderung nicht ausreichend allein für sich und ihr Kind sorgen können
- Frauen, die aufgrund von extremen Schwierigkeiten in lebenspraktischen Bereichen (Haushalt/Finanzen) Anleitung benötigen, um verantwortlich mit ihrem Kind leben zu lernen
- Frauen, die nur mit Hilfe einer vorgegebenen Struktur ihre schulische oder berufliche Ausbildung beginnen bzw. beenden können, um anschließend eigenverantwortlich mit ihrem Kind leben zu können
Spezielle Aufnahmekriterien
Bei Behinderung
- die Bereitschaft und Fähigkeit zur Annahme von Hilfe
- die Fähigkeit, emotionale und soziale Beziehung eingehen zu können
Bei psychischen Erkrankung
- erkennbare Krankheitseinsicht
- Bereitschaft zur Medikamenteneinnahme bei ärztlicher Verordnung
- Therapiebereitschaft (ambulant, teilstationär, stationär)
- Entbindung des behandelnden Arztes von der Schweigepflicht, Einsicht in den Krankheitsverlauf
Bei Substitution/Suchtproblematik
- Entbindung des substituierenden Arztes von der Schweigepflicht
- Therapiebereitschaft
- Regelmäßige Termine bei der Drogenberatung
- ggf. Screenings
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