Besuchsregelung – 3G

Für Besuche in unserem Haus (als betriebserlaubnispflichtige Einrichtung gemäß §45 SGB VIII) gilt ab sofort die 3G Regel.
(Entsprechend der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO vom 17. August 2021 in der ab dem 1. Oktober 2021 gültigen Fassung“.

 


 

 

Derzeit haben wir freie Kapazitäten zu vergeben

 
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